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Aktuelle Rechtsthemen

OHADA: Ein eigenständiger Rechtsraum für Unternehmen in Afrika

| AFRIKA, MAGHREB-STAATEN UND NAHER OSTEN

Die Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (OHADA) ist eine internationale Organisation, die durch den Vertrag über die Vereinheitlichung des Handelsrechts in Afrika im Jahr 1993 gegründet wurde1. Sie wurde ins Leben gerufen, um die Rechtssicherheit zu fördern und das Vertrauen der Investoren in einem bedeutenden Teil Afrikas zu stärken. Die siebzehn Mitgliedstaaten – Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, die Komoren, Kongo, Mali, Niger, Senegal, Togo, Tschad und Zentralafrikanische Republik – haben sich dafür entschieden, die Fragmentierung im Wirtschaftsrecht durch einen gemeinsamen und modernen Rechtsrahmen zu ersetzen. In dieser Hinsicht bleibt die OHADA eines der erfolgreichsten Beispiele für rechtliche Harmonisierung auf dem Kontinent.

Institutionell vereint die OHADA die Koordinierung der Gesetzgebung, die gerichtliche Aufsicht und die Weiterbildung. Zu den wichtigsten Organen der OHADA gehören die Konferenz der Staats- und Regierungschefs, der Ministerrat, das Ständige Sekretariat, der Gemeinsame Gerichts- und Schiedshof (CCJA) und die ERSUMA2. Das System leitet einen Großteil seiner Stärke daraus ab, dass die gemäß dem Vertrag verabschiedeten OHADA-Einheitsgesetze („Actes Uniformes“)3 in den Mitgliedstaaten verbindlich und unmittelbar anwendbar sind. Und die nationalen Gerichte das OHADA-Recht anwenden und die CCJA eine einheitliche Auslegung im gesamten OHADA-Raum gewährleistet.

Der Umfang der Harmonisierung ist beträchtlich. Das OHADA-Recht regelt zentrale Bereiche des Wirtschaftsrechts, darunter das allgemeine Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Recht der schuldrechtlichen und dinglichen Sicherungen, Schuldeneintreibung und Durchsetzungsmaßnahmen, Insolvenzrecht, Schiedsverfahren, Mediation, Buchhaltung und Finanzberichterstattung sowie Verträge über den Güterkraftverkehr. Für Unternehmen und ihre Berater sind die praktischen Auswirkungen erheblich: In den betroffenen Rechtsordnungen sind viele der für die Strukturierung, Finanzierung, Durchsetzung und Streitbeilegung relevanten Vorschriften in einem gemeinsamen supranationalen Rahmen und nicht mehr in einem rein innerstaatlichen verankert.

Im Gesellschaftsrecht legt die OHADA detaillierte Regeln für die Gründung, Leitung, Umstrukturierung und Auflösung von Handelsgesellschaften fest und behandelt Themen wie Gesellschaftsformen, Aktionärsrechte, Verwaltungsbefugnisse und Gruppenstrukturen. Im Insolvenzrecht bietet es einen kohärenten Rahmen für präventive Restrukturierungsverfahren, Sanierungsverfahren und Konkursverfahren, mit dem Ziel, finanzielle Not geordnet anzugehen und dabei die Interessen von Schuldnern und Gläubigern auszubalancieren. Durch die CCJA vereint die OHADA einen modernen Rechtsrahmen mit einem institutionellen Mechanismus und bietet damit sowohl das materielle Recht als auch das entsprechende regionale Gerichtsbarkeitssystem. Was diese Bereiche gemeinsam haben, ist, dass sie, obwohl sie zu einem spezifisch afrikanischen Rechtsrahmen gehören, für in französischem Recht ausgebildete Juristen leicht verständlich bleiben, da sie auf juristische Kategorien, Entwurfstechniken und konzeptionelle Ansätze zurückgreifen, die oft mit denen des französischen Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Schiedsverfahrensrechts vergleichbar sind.

Außerhalb dieser harmonisierten Bereiche fällt das Zivilrecht im weiteren Sinne weiterhin in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten. Dennoch bleibt die breitere Rechtskultur des OHADA-Bereichs für Juristen, die im französischen Recht ausgebildet sind, auch leicht verständlich: Viele Konzepte, Argumentationsweisen und Formulierungstechniken in der OHADA spiegeln eine im französischen Privatrecht wohlbekannte, kodifizierte Tradition wider. Praktisch gesehen ähneln daher eine Reihe von Kernkonzepten von der OHADA denen im französischen Recht, selbst wenn Texte und institutioneller Rahmen unterschiedlich sind.

Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an Philippe de Richoufftz, Pauline Coune oder Kammal Machkokot.

Dieser Artikel basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen und dient ausschließlich Informationszwecken. Er ist nicht als Rechtsberatung oder als umfassende Analyse der hier behandelten Themen gedacht.

1Der Vertrag wurde im Jahr 1997 in Québec anlässlich des XII. Frankophonie-Gipfels überarbeitet.

2Die « Regionale Hochschule für Richter und Staatsanwälte » (École Régionale Supérieure de la Magistrature) bittet Weiterbildung im Recht für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Gerichtsschreiber, Unternehmensjuristen, Bankfachleute, Wirtschaftsprüfer und Wissenschaftler an.

3Die „Acte Uniform“ sind mit den EU-Verordnungen vergleichbar.